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Wir sind umgezogen!

Seit dem 01.12.2022 finden Sie uns in der

Rosastr. 42, 45130 Essen

Kostenlose Anwaltshilfe bei unverschuldeten Unfällen

Unfall, was nun?

Sie wurden schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt? Sie wollen wissen, wie Sie Ihren Schaden ersetzt bekommen? Sie wollen sich nicht selber mit der Versicherung auseinandersetzen müssen? Kein Problem. Wir helfen Ihnen im Schadenfall unabhängig, schnell und konsequent. Von uns erfahren Sie, was Ihnen nach einem Verkehrsunfall wirklich zusteht. Und das Beste daran: soweit Sie unschuldig an dem Unfall sind, muss die gegnerische Versicherung unsere Anwaltskosten bezahlen. Wir helfen Ihnen dabei den Unfall zu melden und den Schaden zu beziffern. Wir können Ihnen sagen, was zu tun ist und beantworten Ihnen Ihre Fragen neutral und anders als die gegnerische Versicherung ohne Hintergedanken und ohne eigenes wirtschaftliches Interesse.

 

Immer mit Anwalt

Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt waren, handeln Sie nicht auf eigene Faust - lassen Sie sich von Anfang an von unserem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten, um vollen Schadensersatz zu erhalten. Er hilft Ihnen gerne, schnell und unbürokratisch, auch bei kleineren Bagatell- und Blechschäden.

 

Soweit Sie unschuldig am Unfall sind, müssen Ihr Unfallgegner und dessen Versicherung auch unsere Anwaltskosten bezahlen. Unsere Hilfe ist für Sie daher bei Verkehrsunfällen in der Regel kostenlos. Lassen Sie sich erst gar nicht auf einen zermürbenden Papierkrieg mit der gegnerischen Versicherung ein.

 

Seien Sie äußerst skeptisch, wenn Ihnen die gesamte Unfallabwicklung (z.B. von Werkstätten, Autovermietungen oder der gegnerischen Haftpflichtversicherung) abgenommen werden soll und Ihnen ein "Rundum-Sorglos-Paket" bei dem Sie sich um nichts kümmern müssen, angeboten wird. Insbesondere bei Angeboten durch die gegnerische Versicherung besteht das hohe Risiko, dass gegen Ihre Interessen und nur nach den wirtschaftlichen Interessen der gegnerischen Versicherung gehandelt wird. Unterschreiben Sie daher in keinem Falle blindlings irgendwelche Formulare (Vollmachten, Abtretungserklärungen, Aufträge etc.) ohne genau zu wissen, worum es sich konkret handelt.

 

Die Ihnen zustehenden Ansprüche werden erst durch kompetente anwaltliche Beratung sichtbar. Bedenken Sie, dass die gegnerische Versicherung stets nur nach ihren eigenen wirtschaftlichen Interessen handelt und nicht die Interessen des Geschädigten vertritt - auch wenn in der Werbung mit Schutzengeln und Rundrum-Sorglos-Paketen erfolgreich ein anderes Image kreiert und gepflegt wird. Den Versicherern ist im Ergebnis nur daran gelegen, die Schadensersatzforderungen zu reduzieren und die eigenen Kosten möglichst gering zu halten. 

 

Soforthilfe vom Anwalt

Wir helfen Ihnen gerne weiter! Das Expertenteam aus Verkehrsrechtsanwälten beantwortet Ihnen Ihre Fragen.
Rufen Sie uns einfach unter 0201 / 79 20 55 (Beratung bundesweit) an.

Bevor Sie im Schadenfall draufzahlen, kontaktieren Sie uns und informieren Sie sich über Ihre Rechte.
Verzichten Sie nicht auf Ihr Recht! Nutzen Sie eine gute Vertretung.

 

Ihre Vorteile

Die Zusammenarbeit mit unserem hochqualifizierten Team und unsere Beauftragung von Anfang an bietet Ihnen viele Vorteile:

  • Mit uns erhalten Sie schneller vollständigen Schadenersatz
  • Wir übernehmen für Sie die komplette Korrespondenz mit der Versicherung
  • Wir achten darauf, dass der Schaden vollumfänglich reguliert wird
  • Wir stehen an Ihrer Seite - die Versicherung (die den Schaden zahlen muss) nicht
  • Wir beantworten Ihnen alle Fragen rund um den Unfall
  • Wir schützen Sie davor, dass die Versicherung keine Schadenspositionen "vergisst"
  • Bei unverschuldeten Unfällen ist unsere Hilfe für Sie kostenlos - die Versicherung des Unfallgegners muss uns bezahlen

Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!

Das sagen unsere Kunden

  • "Eine sehr freundliche und kompetente telefonische Beratung von Hr. Bister. Empfehle ich gerne weiter! Dr. Grass"
    image Dr. Grass ***** Google Bewertung
  • "Ein hervorragender Anwalt! Kompetent, schnell und ausgesprochen professionell. Ich kann Herrn Bister zu 100% weiterempfehlen."
    image Jani Brinkmann ***** Google Bewertung
  • "Aus einer für mich ausweglosen Situation (Stadtverkehr angeblich mit 95 geblitzt worden) erzielte Herr Bister einen Freispruch. D. h. kein Fahrverbot, keine Punkte, kein Strafgeld. Unglaubliche Leistung. Herzlichen Dank. Sehr zu empfehlen."
    image Rosita Neumann ***** Google Bewertung
  • "Bei Jörg Bister sind wir als Fuhrparkmanager bestens aufgehoben. Wir bekommen absolute Topleistungen die auf einem hervorragenden Know How basieren."
    image Peter Kosel ***** Google Bewertung
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 Soforthilfe vom Anwalt
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Für eine kostenlose Ersteinschätzung rufen Sie uns einfach an:
0201 / 79 20 55 (bundesweit)

Über uns

Unser Team hat sich für Sie ausschließlich auf das Verkehrsrecht, Fuhrparkrecht, Versicherungsrecht und Reiserecht spezialisiert und das bereits seit 2005. Wir lieben gute Traditionen, z.B. Gewinnen! Unser Motto lautet daher auch Vorsprung durch Wissen

Kontakt

 BISTER BRUNKE Rechtsanwälte PartGmbB (ehem. Kanzlei Bister)

 Rosastr. 9, 45130 Essen

 Telefon: 0201 79 20 55

 mail[at]bbp-essen.de

 

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