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Wir sind umgezogen!

Seit dem 01.12.2022 finden Sie uns in der

Rosastr. 42, 45130 Essen

Häufige Verkehrsstraftaten

 

Nötigung, § 240 StGB

Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wer sich nach § 240 StGB strafbar gemacht hat, muss mit weitreichenden Folgen rechnen. Die Tat wird nicht nur - wie vorstehend erwähnt - mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft. Daneben ist die Verhängung eines mehrmonatigen Fahrverbotes möglich. Ferner werden auf einen Schlag fünf Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen.

Nötigung im Straßenverkehr umschreibt die Fälle, in denen ein Kraftfahrer dicht und bedrängend auf seinen Vordermann auffährt oder seinen Hintermann - aus welchen Gründen auch immer - absichtlich ausbremst.

Auch im dichten Stadtverkehr kann zu dichtes und drängelndes Auffahren eines Autofahrers auf einen anderen Pkw - trotz der im Vergleich zur Autobahn geringen Geschwindigkeiten - Nötigung sein. Denn auch hier kann eine Einwirkung stattfinden, die vom Vordermann (also dem Opfer) als Gewalt empfunden werden kann.

Verzichten Sie nicht auf Ihr Recht! Nutzen Sie eine gute Verteidigung!

Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.

Das sagen unsere Kunden

  • "Eine sehr freundliche und kompetente telefonische Beratung von Hr. Bister. Empfehle ich gerne weiter! Dr. Grass"
    image Dr. Grass ***** Google Bewertung
  • "Ein hervorragender Anwalt! Kompetent, schnell und ausgesprochen professionell. Ich kann Herrn Bister zu 100% weiterempfehlen."
    image Jani Brinkmann ***** Google Bewertung
  • "Aus einer für mich ausweglosen Situation (Stadtverkehr angeblich mit 95 geblitzt worden) erzielte Herr Bister einen Freispruch. D. h. kein Fahrverbot, keine Punkte, kein Strafgeld. Unglaubliche Leistung. Herzlichen Dank. Sehr zu empfehlen."
    image Rosita Neumann ***** Google Bewertung
  • "Bei Jörg Bister sind wir als Fuhrparkmanager bestens aufgehoben. Wir bekommen absolute Topleistungen die auf einem hervorragenden Know How basieren."
    image Peter Kosel ***** Google Bewertung
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 Soforthilfe vom Anwalt
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0201 / 79 20 55 (bundesweit)

Über uns

Unser Team hat sich für Sie ausschließlich auf das Verkehrsrecht, Fuhrparkrecht, Versicherungsrecht und Reiserecht spezialisiert und das bereits seit 2005. Wir lieben gute Traditionen, z.B. Gewinnen! Unser Motto lautet daher auch Vorsprung durch Wissen

Kontakt

 BISTER BRUNKE Rechtsanwälte PartGmbB (ehem. Kanzlei Bister)

 Rosastr. 9, 45130 Essen

 Telefon: 0201 79 20 55

 mail[at]bbp-essen.de

 

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