Fuhrparkrecht
... was ist das?
In Deutschland gibt es rund 1,6 Millionen Firmenfuhrparks mit fast vier Millionen Fahrzeugen. In Firmen mit einem Bestand an Dienstwagen vom kleinen Familienunternehmen mit 3 Pkw´s bis hin zu größeren Unternehmen mit mehreren hundert Fahrzeugen (z.B. Speditionen, Taxiunternehmen, Pflegedienste, Leasingunternehmen, etc.) spielt die Organisation der Fahrzeuge eine wichtige Rolle.
Bereits im Jahre 2005 haben wir uns mit unserem hochqualifizierten Team auf das Fuhrparkrecht - also die rechtliche Unterstützung von Fuhrparkleitern - spezialisiert.
Das Fuhrparkrecht umfasst dabei alle Vorschriften und Gesetze, die den Transport von Personen und Waren auf öffentlichen Verkehrswegen betreffen. Insbesondere für den Halter eines Firmenfuhrparks sind eine Vielzahl von Normen und Gesetzten zu beachten, die weit über die bekannten Vorschriften und Verhaltensregeln hinausgehen, die den Halter eines privaten Pkw´s betreffen.
Und da im Fuhrparkrecht alles von A wie Autounfall bis Z wie Zulassung bis ins kleinste Detail in vielen unterschiedlichen Gesetzten geregelt ist, ist der Paragraphen-Jungle extrem komplex und schwer zu durchschauen. Zudem setzt sich das Fuhrparkrecht aus vielen verschiedenen Rechtsgebieten (Zivilrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, etc.) zusammen. Nur wer sich mit dieser Spezialmaterie (z.B. Ladungssicherung, Ruhezeiten, Halterhaftung, Delegation von Halterverantwortung, etc.) tagtäglich auseinandersetzt, verfügt über den nötigen Überblick.
Übersicht über die wichtigsten Bereiche/Themen
Wir haben für Sie hier die wichtigsten Themen im Fuhrparkrecht zusammengestellt. Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Bereiche und unser Leistungsangebot im Fuhrparkrecht: