• 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Wir sind umgezogen!

Seit dem 01.12.2022 finden Sie uns in der

Rosastr. 42, 45130 Essen

Autohäuser / Werkstätten

 

Ihr Partner bei der Unfallabwicklung

In Autohäusern und Werkstätten gehören Unfallschäden zum täglichen Geschäft und tragen nicht unwesentlich zum Umsatz Ihres Unternehmens bei. Als Geschäftsführer und Verantwortlicher muss man sich daher mit dem Thema Unfallschäden an Kundenfahrzeugen und deren Abwicklung befassen. Denn bundesweit ereignet sich ca. alle 13 Sekunden ein Unfall. Die Frage nach einem Unfall lautet daher nicht nur, wie und wann das betroffe Kundenfahrzeug möglichst schnell wieder einsatzbereit und verfügbar sein kann, sondern insbesondere auch, wie die entstandenen Schäden ohne finanzielle Einbußen für den geschädigten Kunden zuverlässig, schnell und ohne den Einsatz eigenen Personals bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden können. 

Mit unseren Fachanwälten für Verkehrsrecht an Ihrer Seite können Sie das Serviceangebot für Ihre Kunden optimal ergänzen - durch ein juristisch professionelles Schadensmagement. Davon profitiert auch Ihr Unternehmen.

Wenn ein Kundenfahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde, handeln Sie nicht auf eigene Faust - verschenken Sie für Ihr Unternehmen und Ihren Kunden kein Geld! Kooperieren Sie von Anfang an mit unserem Fachanwalt für Verkehrsrecht, um vollen Schadensersatz für Ihre Kunden zu erhalten. Wir helfen Ihnen und Ihren Kunden gerne, schnell und unbürokratisch, auch bei kleineren Bagatell- und Blechschäden.

Soweit einer Ihrer Kunden unschuldig in einen Unfall verwickelt wurde, muss die Versicherung des schuldigen Unfallgegners auch die Anwaltskosten bezahlen. Unsere Arbeit ist damit in diesen Fällen auch für Ihre Kunden völlig kostenlos.

Ein gutes Management beinhaltet neben organisatorischen, technischen und kaufmännischen Fähigkeiten in großem Maße rechtliche Kompetenz. Vertrauen Sie daher in allen rechtlichen Angelegenheiten rund um Ihr Unternehmen und die Schadensabwicklung auf das Fachwissen unserer Fachanwälte für Verkehrsrecht. Setzten Sie durch eine strategische Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei personelle Recourcen in Ihrem Unternehmen frei, um sich auf das eigentliche Kerngeschäft konzentrieren zu können und umgehen Sie so von vornherein Probleme bei der Geltendmachung und Abwicklung von Ansprüchen nach einem Verkehrsunfall.

Dies gilt um so mehr, wenn die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung eine ungewollte und zusätzliche Beanspruchung der Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen darstellt. Nicht selten kommt es vor, dass das Fuhrparkmanagement im Unternehmen stiefmütterlich behandelt und von kaufmännischen Mitarbeitern einer bestimmten Unternehmensabteilung (wie z.B. Einkauf, Buchhaltung oder Versicherungsabteilung) mit übernommen und letztlich nebenher erledigt werden muss.

Wir bieten Autohäusern und Werkstätten und damit Ihren Kunden ein professionelles Schadensmanagement an. Nutzen Sie diesen Mehrwert für Ihren Geschäftsbetrieb. Profitieren Sie auch von unseren InHouse Seminaren zum Thema Autokauf/Autoreparatur und Gewährleistungsrechte.

 

Unsere Leistungen

  • Wir übernehmen die komplette Korrespondenz mit der Versicherung und stehen Ihrem Kunden bei der Schadensabwicklung zur Seite
  • Exclusive Betreuung und Unterstützung Ihres Kunden
  • Wir achten darauf, dass der Schaden vollumfänglich reguliert wird
  • Wir stehen an Ihrer Seite - die Versicherung (die den Schaden zahlen muss) nicht
  • Wir beantworten Ihnen alle Fragen rund um den Unfall
  • Wir schützen Sie davor, dass die Versicherung keine Schadenspositionen "vergisst"
  • Bei unverschuldeten Unfällen ist unsere Hilfe für Sie kostenlos - die Versicherung des Unfallgegners muss uns bezahlen

 

Ihre Vorteile

  • Sie können für Ihre Kunden optimale Reparaturen durchführen und sind nicht zur billigsten Variante nach Anweisung der Versicherung gezwungen
  • Sie können Ihre Kunden an usner kompetentes Team verweisen, die auch weitere Schadensersatzansprüche geltend machen, z.B. Personenschäden
  • Ihre Kunden haben gleich kompetente Hilfe zur Hand, um Ansprüche ggf. gerichtlich durchzusetzen
  • Sie profitieren unter dem Strich von zufriedenen Kunden und damit einer stärkeren Kundenbindung
  • Sie sparen bei Ihrem Personal unnötige Büro- und Verwaltungsarbeit
  • Ein weiteres Plus: unsere Leistung ist für Sie völlig kostenlos

 

Ihr Partner bei Gewährleistungsrechten

Die Reparatur eines Fahrzeuges unterliegt den werkvertraglichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetz Buches (BGB). Danach schuldet die Werkstatt bei der Vornahme einer Diagnose- oder Reparaturmaßnahme nicht nur das Bemühen um die Reparatur, sondern ihren Erfolg.

Die Werstatt trifft eine reine Erfolgshaftung. Das bedeutet, dass die Sachmangelgewährleistungsrechte unabhängig von einem Verschulden der Werkstatt bestehen. Hat die Werkstatt das Ausbleiben des Reparaturerfolges zusätzlich auch verschuldet, so bestehen neben daneben auch noch Schadensersatzansprüche.

Wir helfen Ihnen bei der Abwehr unberechtigter Gewährleistungsrechte.

Gerne helfen wir Ihnen mit einem Inhouse Seminar weiter und schulen Sie und Ihre Mitarbeiter im Bereich der Gewährleistungsrechte.

Wir freuen uns über eine gute Zusammenarbeit!

Das sagen unsere Kunden

  • "Eine sehr freundliche und kompetente telefonische Beratung von Hr. Bister. Empfehle ich gerne weiter! Dr. Grass"
    image Dr. Grass ***** Google Bewertung
  • "Ein hervorragender Anwalt! Kompetent, schnell und ausgesprochen professionell. Ich kann Herrn Bister zu 100% weiterempfehlen."
    image Jani Brinkmann ***** Google Bewertung
  • "Aus einer für mich ausweglosen Situation (Stadtverkehr angeblich mit 95 geblitzt worden) erzielte Herr Bister einen Freispruch. D. h. kein Fahrverbot, keine Punkte, kein Strafgeld. Unglaubliche Leistung. Herzlichen Dank. Sehr zu empfehlen."
    image Rosita Neumann ***** Google Bewertung
  • "Bei Jörg Bister sind wir als Fuhrparkmanager bestens aufgehoben. Wir bekommen absolute Topleistungen die auf einem hervorragenden Know How basieren."
    image Peter Kosel ***** Google Bewertung
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9

 Soforthilfe vom Anwalt
Sie brauchen eine rechtliche Beratung?
Für eine kostenlose Ersteinschätzung rufen Sie uns einfach an:
0201 / 79 20 55 (bundesweit)

Über uns

Unser Team hat sich für Sie ausschließlich auf das Verkehrsrecht, Fuhrparkrecht, Versicherungsrecht und Reiserecht spezialisiert und das bereits seit 2005. Wir lieben gute Traditionen, z.B. Gewinnen! Unser Motto lautet daher auch Vorsprung durch Wissen

Kontakt

 BISTER BRUNKE Rechtsanwälte PartGmbB (ehem. Kanzlei Bister)

 Rosastr. 9, 45130 Essen

 Telefon: 0201 79 20 55

 mail[at]bbp-essen.de

 

Follow us on: