Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 28.10.2020 (Az. C-321/19) wird die Lkw-Maut in Deutschland seit Jahren falsch berechnet. In der Maut sind u.a. Kosten für die Polizei enthalten, die nach Auffassung der Richter nicht zu den Kosten für die Infrastruktur zählen und damit nicht im Rahmen der Maut berechnet und umgelegt werden dürfen. Es besteht nun die Möglichkeit auf Rückerstattung der zu viel gezahlt Lkw-Maut für die letzten drei Jahre. Rund 4% - 6% der gezahlten Beträge können von den Betroffenen zurückgefordert werden. Es gilt jetzt allerdings schnell zu handeln, wenn die Beträge aus 2017 zurückgefordert werden sollen. Die Forderungen müssen bis zum 31.12.2020 beim Bundesamt für Güterverkehr geltend gemacht werden. Wird der Antrag nicht rechtzeitig vor dem Jahresende eingereicht, wird der Anspruch auf Rückzahlung für das Jahr 2017 wohl verjähren. Dann können nur noch die Beträge ab 2018 zurückgefordert werden.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Antragstellung und machen für Sie die Rückforderungsansprüche gegenüber dem BAG geltend.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung rufen Sie uns einfach an: 0201 / 79 20 55 (bundesweit)

 

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