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Compliance im Fuhrpark – Was bedeutet das überhaupt?
Teil 1
 
Eine klare, einheitliche Definition des Begriffes „Compliance“ existiert nicht. Eine Google Suche liefert ungefähr 767.000.000 (!) Ergebnisse. Der Begriff Compliance steht kurz gesagt für die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Richtlinien, Standards und Anforderungen. Compliance ist die in der Verantwortung des Vorstands liegende Organisation der Einhaltung von Gesetzten im geschäftlichen Verkehr im eigenen Unternehmen.
 
Bei der Frage, welche gesetzlichen Regeln und welche internen Richtlinien denn überhaupt zu befolgen sind, kommt es ganz entscheidend auf den jeweiligen geschäftlichen Bereich an, in dem man tätig ist. So sind im Rahmen der Compliance – also der Einhaltung und Befolgung von Regeln – im Krankenhaus selbstverständlich ganz andere Standards und Normen einzuhalten als z.B. im Baugewerbe. Auch bei der Fuhrparkorganisation gibt es solche unterschiedlichen Anforderungen, denn nicht jeder Fuhrpark ist in allen Anforderungen gleich. So macht es einen Unterschied, ob nur Pkw´s als Dienstwagen zu betreuen sind, oder ob der Fuhrpark auch oder ausschließlich aus gewerblich genutzten Lkw´s besteht.
 
Compliance im Fuhrpark bedeutet im Ergebnis also die Einhaltung sämtlicher gesetzlichen Regeln rund um das Thema „Nutzung von Kraftfahrzeugen“. Darüber hinaus bedeutet Compliance im Fuhrpark aber auch die Überwachung und Einhaltung unternehmensinterner Richtlinien und Vorgaben.
 
 
 
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