Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht muss ich jährlich mindestens 30 Stunden fachspezifischer Fortbildung nachweisen; andernfalls würde mir der Titel „Fachanwalt“ von der Rechtsanwaltskammer aberkannt werden. In unserer Kanzlei lautet das Motto daher u.a. „Qualität durch Fortbildung“.
 
Diese Fortbildungsvorgabe macht meiner Meinung nach auch Sinn, denn als Anwalt sollte man für seine Mandanten sowieso immer „up to date“ sein. Wer einen Fachanwalt beauftrag, kann daher sicher sein, dass dieser entsprechend fortgebildet ist. Die Gewissheit, dass ein Fachanwalt jährliche Fortbildungen absolviert hat stellt. u.a. eines der Qualitätsmerkmale eines Fachanwaltes dar.
 
Jetzt heißt es heute wieder auch am Wochenende lernen und fortbilden. Sicherlich gibt es Schöneres am Samstagvormittag... Tatsächlich machen mir solche Veranstaltungen aber immer sehr viel Spaß, denn ich arbeite gerne und lerne gern Neues dazu. Ein Leben ohne neues Wissen kann ich mir überhaupt nicht vorstellen.
 
Ich investiere gern mein Geld und meine Zeit in neues Wissen.... für mich die beste Investition!
 
Euch allen einen schönen Samstag!
 

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