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Wir sind umgezogen!

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Rosastr. 42, 45130 Essen

Änderung der StVO beschlossen

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 14.02.2020 einer unfangreichen Änderung der Straßenverkehrsordnungzugestimmt. Sobald die Änderungen im Bundesgesetzblatt verkündet werden, treten sie in Kraft. Die Änderungen werden ab dem 28.04.2020 gelten.

Deutlich höhere Bußgelder

Die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden deutlich angehoben. Auch werden Verstöße gegen Parken in zweiter Reihe und Verstöße gegen die Rettungsgasse verschärft. Die Eintragung von einem Punkt in das Fahreignungsregister erfolgt schon bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h innerorts. Die neue StVO geht auch härter gegen Verstöße gegen die Rettungsgasse vor. Außerdem werden die Strafen für Parken auf Geh- und Radwegen spürbar erhöht.

Fahrverbot schon ab 21 km/h

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts oder 31 km/h außerorts droht bereits ein einmonatiges Fahrverbot.

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts (Pkw, andere Kfz bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht): 

Diese Bußgelder gelten ab dem Inkrafttreten der StVO Novelle (Datum derzeit nicht bekannt)

Übertretung [km/h]
 Euro 
 Punkte 
 Monat(e) Fahrverbot 
bis 10
30
 
 
11-15
50
 
 
16-20
70
1
 
21-25
80
2
1
26-30
100
2
1
31-40
160
2
1
41-50
200
2
1
51-60
280
2
2
61-70
480
2
3
über 70
680
2
3

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts (Pkw, andere Kfz bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht):

Diese Bußgelder gelten ab dem Inkrafttreten der StVO Novelle (Datum derzeit nicht bekannt)

Übertretung [km/h]
 Euro 
 Punkte 
 Monat(e) Fahrverbot 
bis 10
20
 
 
11-15
40
 
 
16-20
60
1
 
21-25
70
1
 
26-30
80
2
1
31-40
120
2
1
41-50
160
2
1
51-60
240
2
1
61-70
440
2
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über 70
600
2
3

Verbot von Blitzer Apps

Die Verwendung von Apps auf dem Smartphone und Navigationsgeräten, die auf Blitzer aufmerksam machen, werden - ebenso wie Radarwarner - verboten. Wer eine entsprechend App auf seinem Handy nutzt muss eine Geldbuße von 75,00 € bezahlen und einen Punkt in Flensburg in Kauf nehmen.

Höhere Strafe bei Verstößen gegen die Rettungsgasse

Wer keine Rettungsgasse bildet, muss derzeit ein Bußgeld von 200,00 € bezahlten. ferner werden 2 Punkte in Flensburg eingetragen. Nach den neuen Regelungen droht zukünftig noch ein einmonatiges Fahrverbot. Wer sogar selbst durch die Rettungsgasse fährt muss mindestens 240,00 € bezahlen. Ferner werden 2 Punkte eingetragen und es muss ein einmonatiges Fahrverbot verbüßt werden.

Halten in zweiter Reihe

Das Halten in zweiter Reihe wird ebenfalls härter bestraft werden. Es ist zwar auch jetzt nicht erlaubt, wird jedoch nicht mit einem Bußgeld geahndet. Derzeit kostet das Halten in zweiter Reihe 15,00 €. Das Parken in zweiter Reihe wird mit 20,00 € sanktioniert. Nach dem Inkrafttreten fällt eine Geldbuße in Höhe von 55,00 € an. Liegt daneben auch eine Behinderung vor, werden 70,00 € berechnet und ein Punkt in Flensburg eingetragen. 

Gleiches gilt für das Parken auf Geh- und Radwegen sowie auf Schutzstreifen: 55,00 € ohne Behinderung; 70,00 € und ein Punkt mit Behinderung

Neue Schilder

Schließlich wird es einige neue Schilder im Straßenverkehr geben. U.a. wird die bestehende Grünpfeilregelung für Radfahrer erweitert, so dass der Grünpfeil auch für Radfahrer gilt. Ferner ist darüber hinaus ein eigenes Grünpfeilschild für Rafdahrer geplant, dass nur für Radfahrer gelten soll. Entsprechend zur Tempo 30 Zone können zukünftig Fahrradzonen eingerichtet werden. Ferner wird es zukünftig eine neues Verkehrszeichen "Überholverbot von Zweirädern" geben. Mit dem neuen Symbol "Lastenfahrrad" dürfen eigene Parkflächen und Ladezonen für Lastenräder ausgewiesen werden. Schließlich soll mit einem neuen Verkehrszeichen das Parken für Carsharing Fahrzeuge erleichtert werden.

 

Das sagen unsere Kunden

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Kontakt

 BISTER BRUNKE Rechtsanwälte PartGmbB (ehem. Kanzlei Bister)

 Rosastr. 9, 45130 Essen

 Telefon: 0201 79 20 55

 mail[at]bbp-essen.de

 

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