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Freisprechanlage + Handy in der Hand

In einer aktuellen Entscheidung des OLG Stuttgart mussten sich die Richter mit der Frage auseinandersetzen, ob ein verbotswidriges Benutzen vorliegt, wenn über die Freisprechanlage telefoniert und das Handy in der Hand gehalten wird.

Ein Kraftfahrzeugführer, der während der Fahrt ein mit einer Freisprechanlage verbundenes Mobiltelefon in der Hand hält und über die Freisprechanlage telefoniert, verstößt nach Auffassung der Richter nicht gegen das Verbot der Benutzung von Mobiltelefonen, solange er keine weiteren Funktionen des in der Hand gehaltenen Geräts nutzt.

OLG Stuttgart Beschluß vom 25.4.2016, 4 Ss 212/16

Hier können Sie die Enscheidung des Gerichts lesen.

 

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