VW-Skandal

Erste Verfahren gegen VW Händler in unserer Kanzlei

Volkswagen hat zugegeben, Dieselmotoren in Modellen der Konzernmarken VW, Skoda, Seat und Audi so mittels einer Software manipuliert zu haben, dass sie die gesetzlich geforderten Abgasgrenzwerte auf dem Prüfstand einhalten, aber auf der Straße ein Vielfaches an Stickoxiden absondern.

Das Kraftfahrtbundesamt hat angekündigt, dass den betroffenen Fahrzeugen die Zulassung entzogen werden könnte, wenn das Abgasproblem nicht gelöst und keine Änderungen am System vorgenommen werden. Die Besitzer der betroffenen Autos wären in diesem Fall besonders betroffen, da die Fahrzeuge mit Dieselmotoren dann weder bewegt noch verkauft werden dürften.

Daher müssen die Autos ausnahmslos nachgerüstet werden.

Wir sind Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Rechte behilflich. Erste Verfahren gegen VW haben wir bereits in die Wege geleitet.

Ein mit neuer Software in seiner Leistung gedrosseltes Fahrzeug dürfte als mangelhaft anzusehen sein. Die Einzelheiten werden wohl vor den Gerichten geklärt werden müssen. Und zwar von jedem Kunden einzeln. Denn in Deutschland sind Sammelklagen – anders als in den USA – nicht zulässig.

Die Ihnen zustehenden Ansprüche werden erst durch kompetente anwaltliche Beratung sichtbar. Bedenken Sie, dass die betroffenen Autohändler und –hersteller ihren eigenen wirtschaftlichen Interessen handeln werden und nicht Ihre Interessen vertreten. Den Herstellern/Händlern ist im Ergebnis nur daran gelegen, die Schadensersatzforderungen zu reduzieren und die eigenen Kosten möglichst gering zu halten.  

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