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Neuregelung des Punktesystems

Der Bundesrat hat am 05.07.2013 dem von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer vorgelegten Gesetz zur Neuregelung des Punktesystems zugestimmt. Es soll am 1. Mai 2014 in Kraft treten.

Die Eckpunkte des neuen Punktesystems sollen zusammengefasst so aussehen:

- Jeder Verstoß verjährt für sich. Die Tilgungshemmung (ein neuer Eintrag verlängert automatisch die Tilgungsfrist der alten Einträge) entfällt.

- Der Punktekatalog wird entrümpelt. Mit Punkten erfasst werden im Wesentlichen nur noch Verstöße, welche die Verkehrssicherheit gefährden. Verstöße, welche die Verkehrssicherheit nicht direkt gefährden, werden nicht mehr erfasst. Sie werden mit Inkrafttreten der Neuregelung gelöscht.

- Klare Differenzierung: Nur noch 3 Punktekategorien (statt bisher 7).

- Klare Einstufung: "Vormerkung" (bis zu 3 Punkte) , "Ermahnung" (4-5 Punkte), "Verwarnung" (6-7 Punkte), "Entziehung der Fahrerlaubnis" (ab 8 Punkten).

- Freiwilliges Fahreignungsseminar für besseres Fahrverhalten: Eingeführt wird eine neue Kombination aus verkehrspädagogischen und verkehrspsychologischen Elementen. Denn ausschließliche Regelkunde wie bisher, führt nicht unbedingt zu mehr Regelakzeptanz. Die Neukonzeption des Fahreignungsseminars verhindert ein reines "Absitzen", so dass mit der Teilnahme ein besseres Fahrverhalten und damit ein Mehr an Verkehrssicherheit einhergeht. Die Wirksamkeit des Fahreignungsseminars wird über einem Zeitraum von fünf Jahren erprobt und wissenschaftlich ausgewertet.  Danach wird der Gesetzgeber anhand der Ergebnisse über das weitere Vorgehen neu entscheiden.

- Klare Regelung zum Punkteabbau. Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann durch freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars 1 Punkt abgebaut werden - allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren. Beim freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars bei der Stufe "Verwarnung" (6-7 Punkte) kann kein Punkt abgebaut werden.

- Punkteeintrag erst ab 60 € (bisher 40 €) durch Anhebung der Eintragungsgrenze. Damit weniger Bürokratie.

 

Das sagen unsere Kunden

  • "Eine sehr freundliche und kompetente telefonische Beratung von Hr. Bister. Empfehle ich gerne weiter! Dr. Grass"
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  • "Ein hervorragender Anwalt! Kompetent, schnell und ausgesprochen professionell. Ich kann Herrn Bister zu 100% weiterempfehlen."
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  • "Bei Jörg Bister sind wir als Fuhrparkmanager bestens aufgehoben. Wir bekommen absolute Topleistungen die auf einem hervorragenden Know How basieren."
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Über uns

Unser Team hat sich für Sie ausschließlich auf das Verkehrsrecht, Fuhrparkrecht, Versicherungsrecht und Reiserecht spezialisiert und das bereits seit 2005. Wir lieben gute Traditionen, z.B. Gewinnen! Unser Motto lautet daher auch Vorsprung durch Wissen

Kontakt

 BISTER BRUNKE Rechtsanwälte PartGmbB (ehem. Kanzlei Bister)

 Rosastr. 9, 45130 Essen

 Telefon: 0201 79 20 55

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