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Rosastr. 42, 45130 Essen

Compliance im Fuhrpark – Was bedeutet das überhaupt?
Teil 2
 
Angesichts der Fülle der einschlägigen Gesetzte und Normen und der damit verbundenen Haftungsgefahren ist die Rechtsbefolgung und Einhaltung aller Regeln im Fuhrpark kein Selbstläufer und ohne eine geeignete Betriebsorganisation nicht zu bewerkstelligen. In einem Unternehmen mit Fuhrpark müssen daher Rahmenbedingungen und Prozesse geschaffen werden, die dafür sorgen, dass eine funktionierende Betriebsorganisation entsteht, die ein Höchstmaß an Sicherheit hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften gewährleistet.
 
Ausgangspunkt der Problematik im Fuhrparkmanagement sind u.a. die §§ 9, 30, 130 OWiG, § 14 StGB sowie je nach Gesellschaftsform §§ 91,93 AktG, § 43 GmbHG, etc. Kommt es zu Compliance Verstößen, also Gesetzesverstößen, drohen dem Unternehmen, der Unternehmensleitung und bei wirksamer Delegation dem Fuhrparkleiter neben drastischen Bußgeldern u.U. auch die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg sowie die Entziehung der eigenen Fahrerlaubnis.
 
Wichtig ist für die Geschäftsleitung eines Unternehmens, dass eine Betriebsorganisation implementiert wird, durch die Gesetzesverstöße möglichst verhindert werden. Hierzu zählen z.B. die Auswahl geeigneten Personals sowie die wirksame Delegation der Halterverantwortung.
 
 
 
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Unser Team hat sich für Sie ausschließlich auf das Verkehrsrecht, Fuhrparkrecht, Versicherungsrecht und Reiserecht spezialisiert und das bereits seit 2005. Wir lieben gute Traditionen, z.B. Gewinnen! Unser Motto lautet daher auch Vorsprung durch Wissen

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 BISTER BRUNKE Rechtsanwälte PartGmbB (ehem. Kanzlei Bister)

 Rosastr. 9, 45130 Essen

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