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Wir sind umgezogen!

Seit dem 01.12.2022 finden Sie uns in der

Rosastr. 42, 45130 Essen

 

Eine gesetzliche Regelung, welche Schuhe beim privaten Autofahren vorgeschrieben sind, gibt es in Deutschland nicht. Das Gesetz kennt bislang keinen Paragraphen, der das passende Schuhwerk beim privaten Autofahren regelt. Auch das private Autofahren mit High Heels, Flip Flops, Plateauschuhen, nur mit Socken oder gleich barfuß ist daher gesetzlich nicht verboten.
 
Vom Fahrer wird aber verlangt, dass er jederzeit die Kontrolle über sein Fahrzeug gewährleisten kann. Und hierzu zählt auch eine angemessene Kleidung. Denn wenn durch ungeeignete Schuhe ein Unfall (mit-) verursacht wird (weil man z.B. nicht richtig bremsen kann), dann kann hierin eine Verletzung der allgemeinen Sorgfaltspflicht (§ 1 Abs. 2 StVO) liegen. Nach der genannten Vorschrift hat sich jeder so im Straßenverkehr zu verhalten, „dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird“.
 
Solange also nix passiert, ist alles im grünen Bereich. Ein Autofahrer mit ungeeignetem Schuhwerk stellt zwar ein erhöhtes Verkehrsrisiko dar, kann aber nicht mit einem Bußgeld bestraft werden. Wenn aber doch was passiert, geht der Ärger los.
 
Also hinterm Steuer besser stets festes Schuhwerk tragen. Wer mit High Heels, Flip Flops oder barfuß unterwegs ist, sollte sich einfach ein paar Sportschuhe ins Auto legen und die Schuhe kurz wechseln, bevor es losgeht.

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 BISTER BRUNKE Rechtsanwälte PartGmbB (ehem. Kanzlei Bister)

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