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Kein Schadensersatz bei Kauf nach Aufdeckung des Dieselskandals

Mit Urteil vom 30.07.2020 (VI ZR 5/20) hat der BGH festgestellt, dass Käufer eines vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeuges keine Ansprüche gegen die VW AG erfolgreich geltend machen können, wenn das Fahrzeug erst nach der Aufdeckung des Dieselskandals gekauft wurde. Der Bundesgerichtshof stellt hierbei auf eine Pressemitteilung der VW AG vom 22.09.2015 ab, in der die VW AG die Öffentlichkeit über Unregelmäßigkeiten der verwendeten Software bei Dieselmotoren vom Typ EA189 informiert hat und gleichzeitig mitgeteilt hat, dass sie daran arbeite die Abweichungen zwischen Prüfstandwerten und realem Fahrbetrieb mit technischen Maßnahmen zu beseitigen. Wer sein Fahrzeug nach der Pressemitteilung der VW AG vom 22.09.2015 gekauft habe, könne der VW AG kein Sittenwidriges Verhalten mehr vorwerfen.

Hier gehts zur Pressemitteilung...

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