Bundesweite Kennzeichenmitnahme wird möglich

Das Bundeskabinett hat einer von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer vorgelegten Neuregelung zugestimmt. Damit wird die Pflicht zur Umkennzeichnung von Fahrzeugen bei Wohnsitz- oder Halterwechsel aufgehoben.

Mit der Neuregelung wird der Beschluss der Verkehrsministerkonferenz aus 2012 über die bundesweite Kennzeichen-Mitnahme bei Wohnortwechsel umgesetzt. Die Neuregelung gilt sowohl für den Wechsel des
Wohnortes als auch für den Halterwechsel. Der Bundesrat muss der Neuregelung noch zustimmen. Sie soll am 1. Juli 2014 in Kraft treten.

2012 wechselten 600.000 Fahrzeughalter in einen anderen Zulassungsbezirk. 5,4 Millionen Fahrzeuge wurden in einem anderen Zulassungsbezirk auf einen anderen Besitzer umgeschrieben.

Mit der Neuregelung wird zudem der erste Schritt für eine internetbasierte Zulassung von Fahrzeugen getan. Ab Mitte 2014 können Fahrzeuge über ein Internet-Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) bei der
Zulassungsbehörde mithilfe von Sicherheitscodes (auf den Prüfplaketten der Kennzeichen sowie im Fahrzeugschein) und des neuen Personalausweises abgemeldet werden. Durchschnittlich werden jährlich rund 9 Millionen Fahrzeuge abgemeldet. Als zweiter Schritt ist die internetbasierte Wiederzulassung durch den gleichen Fahrzeughalter vorgesehen.

v.i.S.d.P. Rechtsanwalt Jörg Bister © 2013 Rechtsanwalt Jörg Bister

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