Unsere Teilnahme am 51. Verkehrsgerichtstag in Goslar 2013

Goslar/Essen – Vom 23. bis 25. Januar 2013 fand in Goslar der 51. Deutsche Verkehrsgerichtstag statt. Rund 2.000 Fachleute diskutierten in verschiedenen Arbeitskreisen über aktuelle Probleme im Verkehrsrecht.

Bei der Veranstaltung ging es in den jeweiligen Arbeitskreisen u.a. um eine Reform der Fahrausbildung und darum, ob Fahranfänger künftig in den ersten Monaten nach Bestehen der Führerscheinprüfung ein Sicherheitstraining absolvieren sollen. Noch mehr Fahrschüler als bislang sollen ihren Führerschein bereits mit 17 Jahren machen können. Die Experten waren sich darüber einig, dass das begleitete Fahren ab 17 Jahren die Sicherheit junger Fahrer fördert und so auch der Vermeidung von Unfällen dient.

Ferner wurde über das Thema Aggression im Straßenverkehr diskutiert. Nach Ansicht der Experten soll vor allem eine verstärkte Verkehrsüberwachung dazu beitragen gegen Raser und Drängler vorzugehen. Die Täter müssten öfter aufgespürt und zur Rechenschaft gezogen werden.

Diskutiert wurde auch über die Einhaltung von Tempolimits sowie über tatsächliche und rechtliche Probleme bei der Geschwindigkeitsmessung. Nahezu einhellige Meinung unter den Teilnehmern aus Anwaltschaft, Justiz, Verwaltung, Ministerien, Automobilclubs und Versicherungswirtschaft war, dass Verteidigern und Sachverständigen umfassende Akteneinsicht gewährt und die Bedienungsanleitung des jeweiligen Messgerätes zur Überprüfung des Messergebnisses zur Verfügung gestellt werden muss. Auf der Tagesordnung stand ferner das von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) angekündigte neue Punktesystem für Verkehrssünder, ein fairer Schadenersatz für dauerhaft geschädigte Verkehrsopfer und das Schadensmanagement der Rechtsschutzversicherungen.

v.i.S.d.P. Rechtsanwalt Jörg Bister © 2013 Rechtsanwalt Jörg Bister

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