Neuregelung der Fahrerlaubnis-Verordnung 

Am 19.01.2009 ist die Neuregelung der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft getreten. Sie soll es den Behörden erleichtern, den "Führerscheintourismus" zu bekämpfen.

Es gelten im Wesentlichen folgende Regelungen:

Ausländische EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse, die ab dem 19.01.2009 ausgestellt werden, werden künftig in Deutschland nicht mehr anerkannt, wenn ihren Inhabern zuvor in Deutschland die Fahrerlaubnis wegen schwerer Verkehrsdelikte entzogen wurde.

Der bisher bestehende Grundsatz der ausnahmslosen gegenseitigen Anerkennung der von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheine wird damit zu Gunsten einer besseren Bekämpfung des Führerscheintourismus eingeschränkt.

Die Änderung der Fahrerlaubnisverordnung setzt den Art. 11 Abs. 4 der 3. EG-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.12.2006) fristgerecht um.

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