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Download Formulare
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Um für Sie in zivilrechtlichen Angelegenheiten (wie z.B. bei einem Verkehrsunfall, bei Mietrechtsstreitigkeiten, im Arbeits- oder im Familienrecht, etc.) tätig werden zu können, benötigen wir von Ihnen eine schriftliche Vollmacht in zweifacher Ausfertigung. Bitte drucken Sie zwei Formulare "Vollmacht Allgemein" aus und senden Sie uns zwei Exemplare ausgefüllt und unterschrieben in unsere Kanzlei. |
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| Vollmacht Ordnungswidrigkeiten |
Um für Sie in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren (wie z.B. in einem Bußgeldverfahren, etc.) tätig werden zu können, benötigen wir von Ihnen eine schriftliche Vollmacht in zweifacher Ausfertigung. Bitte drucken zwei Formulare "Vollmacht Ordnungswidrigkeiten" aus und senden Sie uns zwei Exemplare ausgefüllt und unterschrieben in unsere Kanzlei. |
| Fragebogen für Mandanten |
Um Ihre Angelegenheit schnell und umfassend bearbeiten zu können und um mit Ihnen leicht in Kontakt treten zu können, drucken Sie bitte das Formular "Fragebogen für Mandanten" aus und senden Sie uns ein Exemplar vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den zwei unterschriebenen Vollmachten (siehe oben) in unsere Kanzlei. |
| Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht |
Um Ihre Angelegenheit schnell und umfassend bearbeiten zu können und um Atteste bei Ihren Ärzten einholen zu können, müssen Sie diese von Ihrer Schweigepflicht entbinden. Drucken Sie daher bitte das Formular "Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht" in ausreichender Anzahl (z.B. zur Vorlage beim Krankenhaus, beim behandelnden Hausarzt, Facharzt, Zahnarzt, etc.) aus und senden Sie uns diese Exemplare vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit dem Fragebogen für Mandanten (siehe oben) und zwei unterschriebenen Vollmachten (siehe oben) in unsere Kanzlei. |
| Fragebogen für Anspruchsteller |
Um Ihre Verkehrsunfallangelegenheit schnell und umfassend bearbeiten zu können und um Ihre Schadensersatzansprüche bei der Versicherung geltend machen zu können, drucken Sie daher bitte zweimal das Formular "Fragebogen für Anspruchsteller" und senden Sie uns zwei Exemplare vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit dem Fragebogen für Mandanten (siehe oben) und zwei unterschriebenen Vollmachten (siehe oben) in unsere Kanzlei. |
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Wenn Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen niedrig sind, haben Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Die Prozesskostenhilfe sichert Ihnen die Hilfe eines Anwaltes bei der Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht. Etwa bei einem Ehescheidungsverfahren. Auch die Gerichtskosten entfallen entweder ganz oder können ratenweise abgezahlt werden. Sollten die Voraussetzungen der Bewilligung bei Ihnen vorliegen, füllen Sie das Formular "Prozesskostenhilfe" bitte aus und reichen Sie es unterschrieben in unserer Kanzlei ein. Wir werden den Antrag dann für Sie bei Gericht einreichen.
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| © Bister & Kollegen - RA Jörg Bister | ||
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