KANZLEIPROFIL 

Philosophie

Die Rechtsanwaltskanzlei Bister & Kollegen fühlt sich dem Rheinland und seinen liebenswerten Menschen fest verbunden. Bei der Beratung legen wir größten Wert auf einen persönlichen Kontakt mit Ihnen. Sie werden hier stets in freundlicher und offener Atmosphäre empfangen und beraten.

Der Maxime folgend, durch ständige Fort- und Weiterbildung sowie modernster Kanzleiausstattung die Qualität der juristischen Dienstleistung zu erhalten und zu verbessern, betrachten wir es als unsere selbstverständliche Pflicht, uns in sämtlichen Rechtsgebieten, in welchen wir regelmäßig tätig sind, fortzubilden und auf dem Laufenden zu halten. Dies gilt sowohl für alle in unserem Büro tätigen juristischen Mitarbeiter und unsere Fachangestellten, als auch für die übrigen Mitarbeiter und Fachangestellten der Bürogemeinschaft.

Teamarbeit

Dienstleistungen

Kanzlei
Gegründet wurde die Kanzlei 2005 von Herrn Rechtsanwalt Jörg Bister mit den Schwerpunkten ziviles und öffentliches Verkehrsrecht (Unfallregulierung, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Verstöße gegen Ordnungswidrigkeiten, strafrechtliche Verstöße), Fahrerlaubnisrecht (Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrverbot), Vertragsrecht, Vertriebsrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht und Gaststättenrecht.

 

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