
VERGÜTUNG
Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Wenn Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen niedrig sind, haben Sie Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe.
Die Beratungshilfe ermöglicht Ihnen eine außergerichtliche Beratung und Vertretung durch einen Anwalt Ihrer Wahl. Zum Beispiel bei Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter.
Die Prozesskostenhilfe sichert Ihnen die Hilfe eines Anwaltes bei der Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht. Etwa bei einem Ehescheidungsverfahren. Auch die Gerichtskosten entfallen entweder ganz oder können ratenweise abgezahlt werden.
Beides gibt es für (fast) alle Rechtsgebiete und in allen Bundesländern. Die Ausnahmen: Beratungshilfe kann nicht in Anspruch nehmen, wer seinen Wohnsitz in Bremen oder Hamburg hat. Dort gibt es andere Stellen. Fragen Sie beim Gericht oder den örtlichen Anwaltvereinen nach.
Ob Sie diese Hilfen bekommen, richtet sich nach Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen. Bringen Sie Ihrem Anwalt daher alle notwendigen Unterlagen wie Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Mietvertrag etc. mit. Er wird Ihnen sagen, ob Beratungs- oder Prozesskostenhilfe bewilligt wird.
Es zählt, was unter dem Strich von Ihrem Gehalt übrig bleibt. Im Klartext heißt das: Wenn Ihnen nach Abzug aller Kosten (wie Steuern, Sozialabgaben, Versicherungsbeitragen, Miete, Heizung, etc.) weniger als 353,00 € im Monat (Stand: 2000) bleiben, haben Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe. Übrigens: 353,00 € müssen auch Ihrer Frau oder Ihrem Mann bleiben und 248,00 € sind pro Kind "frei".
Für die Beratungshilfe zahlen Sie dann nur 10 €.
Bei der Prozesskostenhilfe müssen Sie einen Teil der Kosten unter Umständen in Raten "abstottern". Ob für ihre eigenen Anwalts- und Gerichtskosten "Nulltarif" gilt, sagt Ihnen Ihr Anwalt.
Die Überschreitung der Freibeträge bedeutet für die Prozesskostenhilfe nicht etwa, dass sie nicht bewilligt werden kann, sondern nur, dass Sie mit einer Ratenzahlungsanordnung rechnen müssen. Beratungshilfe ist dann aber nicht mehr möglich.
Wenn Sie bereits einen Prozess am Hals haben und unsicher geworden sind, warten Sie nicht erst bis zur letzten mündlichen Verhandlung. Scheuen Sie sich nicht, unverzüglich zum Anwalt zu gehen. Er sagt Ihnen, was noch zu retten ist.
Sie waren sich Ihrer Sache sicher und haben zunächst doch auf einen Anwalt verzichtet. Plötzlich halten Sie ein Urteil in der Hand, mit dem Sie überhaupt nicht einverstanden sind. Die „erste Runde" haben Sie damit verschenkt.
Fehler macht jeder einmal. Lassen Sie den Kopf nicht hängen und gehen Sie umgehend zu einem Anwalt. Er kann Ihnen sagen, ob es sich lohnt, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Auch für die Berufung können Sie Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.
Beratungshilfe
Beratungshilfe erhält derjenige, der sich keinen eigenen Anwalt leisten kann. Beratungshilfe erhält man, indem man zum Amtsgericht seiner Heimatstadt (bzw. dem für diese Stadt zuständigen Amtsgericht) geht und dort sein Anliegen schildert sowie seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offen legt. Das hierfür notwendige Formular erhält man beispielsweise hier. Stellt sich dabei heraus, dass man tatsächlich bedürftig ist, so erhält man einen Beratungshilfeschein, mit dem man dann einen Anwalt seiner Wahl aufsuchen kann, welcher die Beratung übernimmt.
In einem Zivilprozess übernimmt die Prozesskostenhilfe - je nach einzusetzendem Einkommen - voll oder teilweise den eigenen Beitrag zu den Gerichtskosten und Kosten des eigenen Anwalts, soweit diese nicht aus eigener Tasche bezahlt werden können. Die Prozesskostenhilfe hat jedoch keinen Einfluss auf die Kosten, die gegebenenfalls dem Gegner zu erstatten sind, vor allem die Kosten des gegnerischen Anwalts. Wer den Prozess verliert, muss daher, auch wenn ihm Prozesskostenhilfe bewilligt war, die Kosten des Gegners bezahlen.
Eine Ausnahme gilt lediglich in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten: Hier hat derjenige, der den Prozess in der ersten Instanz verliert, die Kosten des gegnerischen Anwalts nicht zu erstatten.
Sollte Prozesskostenhilfe für Sie in Frage kommen und sie eine entsprechende Beratung wünschen, so möchten wir Sie bitten das dazugehörige Formular, welches Sie hier finden, ausgefüllt und mit den notwendigen Belegen versehen, zum Termin mitzubringen.
Verzichten Sie nicht auf Ihr Recht! Nutzen Sie eine gute Vertretung.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!
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