VERGÜTUNG 

Beratungs- und Prozesskostenhilfe


Die Beratungshilfe ermöglicht Ihnen eine außergerichtliche Beratung und Vertretung durch einen Anwalt Ihrer Wahl. Zum Beispiel bei Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter.


Die Prozesskostenhilfe sichert Ihnen die Hilfe eines Anwaltes bei der Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht. Etwa bei einem Ehescheidungsverfahren. Auch die Gerichtskosten entfallen entweder ganz oder können ratenweise abgezahlt werden.


Beides gibt es für (fast) alle Rechtsgebiete und in allen Bundesländern. Die Ausnahmen: Beratungshilfe kann nicht in Anspruch nehmen, wer seinen Wohnsitz in Bremen oder Hamburg hat. Dort gibt es andere Stellen. Fragen Sie beim Gericht oder den örtlichen Anwaltvereinen nach.


Es zählt, was unter dem Strich von Ihrem Gehalt übrig bleibt. Im Klartext heißt das: Wenn Ihnen nach Abzug aller Kosten (wie Steuern, Sozialabgaben, Versicherungsbeitragen, Miete, Heizung, etc.) weniger als 353,00 € im Monat (Stand: 2000) bleiben, haben Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe. Übrigens: 353,00 € müssen auch Ihrer Frau oder Ihrem Mann bleiben und 248,00 € sind pro Kind "frei". 


Für die Beratungshilfe zahlen Sie dann nur 10 €.


Bei der Prozesskostenhilfe müssen Sie einen Teil der Kosten unter Umständen in Raten "abstottern". Ob für ihre eigenen Anwalts- und Gerichtskosten "Nulltarif" gilt, sagt Ihnen Ihr Anwalt.


Die Überschreitung der Freibeträge bedeutet für die Prozesskostenhilfe nicht etwa, dass sie nicht bewilligt werden kann, sondern nur, dass Sie mit einer Ratenzahlungsanordnung rechnen müssen. Beratungshilfe ist dann aber nicht mehr möglich.


Sie waren sich Ihrer Sache sicher und haben zunächst doch auf einen Anwalt verzichtet. Plötzlich halten Sie ein Urteil in der Hand, mit dem Sie überhaupt nicht einverstanden sind. Die „erste Runde" haben Sie damit verschenkt.


Fehler macht jeder einmal. Lassen Sie den Kopf nicht hängen und gehen Sie umgehend zu einem Anwalt. Er kann Ihnen sagen, ob es sich lohnt, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Auch für die Berufung können Sie Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. 


Prozesskostenhilfe

 

Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!

 

 

 

    © Bister & Kollegen - RA Jörg Bister