
VERGÜTUNG
Allgemeines
Es gibt viele Situationen, in denen man am liebsten sofort einen Anwalt einschalten mochte. Doch viele scheuen diesen Weg, weil sie glauben, sich dies einfach nicht leisten zu können. Dies ist aber nicht richtig. Wir sagen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben und worauf Sie achten sollten.
Also, lassen Sie sich in jedem Fall von einem Anwalt zumindest über die voraussichtlichen Kosten beraten. Das ist Ihr gutes Recht. Nur so können Sie sinnvoll entscheiden.
Machen Sie Ihrem Gegenüber von Anfang an klar, dass Sie sich professionell abgesichert haben.
Ob Sie viel oder wenig Geld haben, spielt keine Rolle: Eine erste juristische Beratung kostet, abhängig von der Schwierigkeit des Falles, bei einer Privatperson zwischen 10,00 € und höchstens 190 € (Beratungen nur in Bezug auf die Rechtsanwaltskosten sind selbstverständlich kostenlos).
Es gibt keine "billigen" Anwälte. Alle Rechtsanwälte sind per Gesetz verpflichtet, Ihre Gebühren zu berechnen und zu erheben, es sei denn, es werden ausdrücklich schriftlich höhere (!) Gebühren (Pauschal- oder Zeithonorare) vereinbart.
Soweit und solange wir also keine andere Vereinbarung treffen, berechnen sich unsere Honorare nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Die Höhe der dort genannten Gebühren bemisst sich nach dem jeweiligen Gegenstandswert.
Gleichzeitig bieten wir aber auch neben der Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) unsere Tätigkeit nach Zeithonorar oder einer Pauschale an.
Je nach Bedeutung der Angelegenheit und dem von uns zu übernehmenden Haftungsrisiko variieren die Stundensätze zwischen EUR 190,00 und EUR 400,00 zuzüglich Mehrwertsteuer.
Die Erfahrung lehrt, dass die Vereinbarung einer Abrechnung auf Zeitbasis insbesondere im gewerblichen Bereich auch für Sie viele Vorteile mit sich bringt.
Mit einer Vielzahl auch kleinerer Probleme können Sie sich regelmäßig an uns wenden, ohne befürchten zu müssen, hohe Anwaltsrechnungen zu erhalten, nur weil der jeweilige Gegenstandswert, der dem Problem zugrunde liegt, recht hoch ist.
Vergütungsvereinbarungen allerdings müssen nach dem Gesetz schriftlich erfolgen. Die Vereinbarung geringerer als der gesetzlichen Gebühren ist nur im außergerichtlichen (Beratungs-)Bereich erlaubt.
Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, sind wir verpflichtet, mindestens die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abzurechnen. Um Ihnen mögliche unliebsame Überraschungen zu ersparen, sind wir auf Ihren Wunsch hin auch gerne bereit, das Kostenrisiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung vor Prozessbeginn zu kalkulieren.
Fragen Sie gleich zu Beginn der ersten Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Das gibt Ihnen Sicherheit und ist für uns eine ganz selbstverständliche Auskunft. Wir sagen Ihnen auch, ob Sie Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe haben.
Die Frage nach den Kosten sollte Ihnen keinesfalls peinlich sein. Bevor Sie einen Handwerker beauftragen oder einen Fernseher kaufen, fragen Sie doch auch nach dem Preis.
Aus diesem Grunde sollten Sie, schon in Ihrem eigenen Interesse, bevor Sie auf einen berechtigten Anspruch verzichten, weil Ihnen seine Durchsetzung als zu teuer erscheint, mit uns Kontakt aufnehmen.
So gibt es z.B. die Möglichkeit, dass der Staat die Kosten des Rechtsanwaltes trägt, nämlich vorgerichtlich die Beratungshilfe und im Zivilprozess die Prozesskostenhilfe.
| © Bister & Kollegen - RA Jörg Bister | ||
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