VEKREHRSRECHT
Vertretung in Verkehrsstrafverfahren
Die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen ist eine schwierige Verteidigung. Die zu lösenden Rechtsfragen sind häufig nicht einfach und die zu erwartenden Rechtsfolgen - z.B. Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrverbot - stellen häufig sogar eine existenzielle Gefahr dar, da in diesen Fällen nicht selten sogar der Verlust des Arbeitsplatzes droht.
Ein Strafprozess wird für Sie nicht erst in der Hauptverhandlung vor dem Gericht entschieden. Die Weichen für einen möglichst günstigen Ausgang eines Strafverfahrens werden bereits im Ermittlungsverfahren gestellt.
Fehler, die von Ihnen gemacht werden, können von einem Verteidiger häufig kaum noch rechtzeitig vor Abschluss der Hauptverhandlung berichtigt werden.
Sofern gegen Sie der Verdacht des Begehens einer Verkehrsstraftat erhoben worden sein sollte, ist es daher extrem wichtig, sich frühzeitig fachkundigen Rat zu suchen.
Bedienen Sie sich deshalb der Hilfe eines kompetenten Verkehrsrechtsanwalts.
Wir stehen Ihnen natürlich in allen Verkehrsstrafsachen gerne zur Seite und übernehmen selbstverständlich Ihre Beratung und Ihre Vertretung gegenüber der Polizei, Behörden und Gerichten.
Verzichten Sie nicht auf Ihr Recht! Nutzen Sie eine gute Vertretung.
Übrigens: Eine Erstberatung
in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten
kostet bei uns nur
39,90 €
Wir Beraten und Vertreten Sie in Verkehrsstrafsachen u.a. bei folgenden Vorwürfen:
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Unerlaubtes Enfernen vom Unfallort ("Fahrer- bzw. Unfallflucht")
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Fahrlässige Körperverletzung
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Gefährdung des Straßenverkehrs
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Trunkenheit im Verkehr
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Nötigung / Beleidigung
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Fahrlässige Tötung
- Fahrten unter Einwirkung von Drogen (Cannabis, Cokain, Ecstasy etc.)
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u.v.a.
Unser Tipp: Eine Rechtsschutzversicherung kann Ihnen in vielen Situationen zu Chancengleichheit und damit zu Ihrem guten Recht verhelfen.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!