VERKEHRSRECHT

Punkte in Flensburg

 

Erreicht ein Verkehrsteilnehmer eine bestimmte Anzahl von Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg, ergreift die Fahrerlaubnisbehörde nach dem folgenden Schema die im StVG geregelten Maßnahmen:

 

 

1-7 Punkte

Bei freiwilliger Teilnahme an einem Aufbauseminar können 1x innerhalb von 5 Jahren 4 Punkte abgebaut werden.

 

 

8 - 13 Punkte

Ergeben sich acht, aber nicht mehr als 13 Punkte, so hat die Fahrerlaubnisbehörde den Betroffenen schriftlich darüber zu unterrichten, ihn zu verwarnen und ihn auf die Möglichkeit der Teilnahme an einem Aufbauseminar hinzuweisen.

 

Bis zu acht Punkten führt die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar zu einem Abzug von 4 Punkten 1 x innerhalb von 5 Jahren.

 

Bei einem Punktestand von 8 bis 13 führt die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar lediglich zu einem Abzug von 2 Punkten 1 x innerhalb von 5 Jahren.

 

 

14 - 17 Punkte

Ergeben sich 14, aber nicht mehr als 17 Punkte, so hat die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen.

 

Hat der Betroffene innerhalb der letzten fünf Jahre bereits an einem solchen Seminar teilgenommen, so ist er schriftlich zu verwarnen.

 

Unabhängig davon hat die Fahrerlaubnisbehörde den Betroffenen schriftlich auf die Möglichkeit einer verkehrspsychologischen Beratung hinzuweisen und ihn darüber zu unterrichten, dass ihm bei Erreichen von 18 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird.

 

 

18 und mehr Punkte

Ergeben sich 18 oder mehr Punkte, so gilt der Betroffene als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen; die Fahrerlaubnisbehörde hat die Fahrerlaubnis zu entziehen.

 

Bis zu einer Punktzahl von 17 führt die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung zum Abzug von 2 Punkten.

 

 

 

    © Bister & Kollegen - RA Jörg Bister