VERKEHRSRECHT
Vergütung
Bei der Frage, wer für die Anwaltskosten aufkommt, haben die meisten ein völlig falsches Bild. Bei Verkehrsunfällen z.B. sind die Anwaltskosten im Regelfall - d.h. wenn der Gegner den Unfall verschuldet hat - von der gegnerischen Versicherung voll zu zahlen.
Für Sie entstehen in einem solchen Fall also überhaupt keine Kosten.
Fragen Sie uns gleich zu Beginn Ihrer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Auf diese Weise erhalten Sie ein Stück Sicherheit und können leichter abschätzen, ob es sich für Ihren Fall „lohnt".
Wir können Ihnen außerdem auch sagen, ob Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben.
Fragen Sie uns. Wir beantworten Ihnen diese Fragen selbstverständlich gerne.
Verzichten Sie nicht auf Ihr Recht! Nutzen Sie eine gute Vertretung.
Übrigens: Eine Erstberatung
in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten
kostet bei uns nur
39,90 €
Wir Beraten und Vertreten Sie im Verkehrsrecht u.a. in folgenden Bereichen:
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Unfallregulierung / Schadensersatz / Schmerzensgeld
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Vertretung in Bußgeldangelegenheiten
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Vertretung in Verkehrsstrafverfahren
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Vertretung in Führerscheinsachen
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Vertretung in Mautangelegenheiten
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Autoreparatur
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Neuwagenkauf
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Gebrauchtwagenkauf
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Honorar
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!