VERKEHRSRECHT
Vertretung in Bußgeldangelegenheiten
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr bedeuten jährlich für mehrere 100.000 Autofahrer Ärger mit der Polizei und den Gerichten. Nicht selten ist der zumindest zeitweise Verlust der Fahrerlaubnis mit möglicherweise weitreichenden Folgen sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich für den Verkehrsteilnehmer zu befürchten. Nicht selten droht häufig der Verlust des Arbeitsplatzes.
Lassen Sie sich durch diese - mitunter existenziellen - Rechtsfolgen, aber auch die Schwierigkeit und die Komplexität der Materie des Ordnungswirdrigkeitenrechts nicht verunsichern.
Die umfangreichen Fragen des straßenverkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeitsverfahrens, in dem nicht nur die Fragen der jeweiligen Verkehrsordnungswidrigkeit, sondern auch und vor allem technische und verfahrensrechtliche Probleme zu lösen sind, lassen sich nicht alleine bewältigen.
Darüber hinaus ist ein Verstoß gegen die Regelungen des Straßenverkehrs zumeist nicht nur mit empfindlichen Strafen bewehrt, sondern auch mit der Eintragung von Punkten im VZR in Flensburg verbunden. Abhängig von der Anzahl der eingetragenen Punkte werden von der Führerscheinbehörde neben dem Bußgeldverfahren sodann noch weitere Maßnahmen angeordnet, die im schlimmsten Fall ebenfalls zum Verlust der Fahrerlaubnis führen können. Wehren Sie sich daher lieber schon gegen die ersten Punkte als gegen die Letzten.
Deshalb bedienen Sie sich der Hilfe eines kompetenten Verkehrsrechtsanwalts.
Wir stehen Ihnen natürlich in allen bußgeldrechtlichen Angelegenheiten gerne zur Seite und übernehmen selbstverständlich Ihre Beratung und Ihre Vertretung gegenüber der Polizei, Behörden und Gerichten.
Verzichten Sie nicht auf Ihr Recht! Nutzen Sie eine gute Vertretung.
Übrigens: Eine Erstberatung
in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten
kostet bei uns nur
39,90 €
Wir Beraten und Vertreten Sie in Bußgeldangelegenheiten u.a. bei folgenden Verstößen:
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Geschwindigkeitsüberschreitung
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Rotlichtverstoß
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Abstandsunterschreitung
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Fahren ohne Fahrerlaubnis
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Führerschein auf Probe
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Personenbeförderung
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Fahrten unter Alkoholeinwirkung (0,5 Promille BAK, 0,25 mg/l AAK)
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Fahrten unter Einwirkung von Drogen (Cannabis, Cokain, Ecstasy etc.)
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u.v.a.
Unser Tipp: Eine Rechtsschutzversicherung kann Ihnen in vielen Situationen zu Chancengleichheit und damit zu Ihrem guten Recht verhelfen.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!