
VERKEHRSRECHT
Maut
Seit 1. Januar 2005 ist die streckengebundene Maut für Lastkraftwagen ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 t auf deutschen Autobahnen Realität. In- und ausländische Transportunternehmer müssen ab sofort pro gefahrenen Kilometer für die Nutzung des bundesweiten Fernstraßennetzes bezahlen.
Bei Verstößen gegen die Regelungen des „Gesetzes über die Erhebung von streckengebundenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeugen" (kurz: Autobahnmautgesetz, ABMG) drohen empfindliche Strafen für Fahrzeugführer, Eigentümer und Halter des Lkw.
Gegen einen Bußgeldbescheid des Bundesamtes für Güterverkehr kann der Betroffene innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung beim Bundesamt Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift zu erklären. Über die Einsprüche gegen die Bußgeldbescheide entscheidet sodann das AG Köln als örtlich und sachlich zuständiges Gericht (§ 68 Abs. 1 Satz 1 OWiG).
Autobahnbenutzern, die sich gegen die Mauterhebung zur Wehr setzen wollen oder bei denen einem Erstattungsverlangen nicht oder nicht vollständig entsprochen worden ist, steht nach § 40 Abs. 1 Satz 1 VWGO der Rechtsweg zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten offen. Da Verwaltungsakte nicht erlassen werden stellt die allgemeine Leistungsklage die zulässige Klageart dar. Ein Vorverfahren findet demgemäß nicht statt. Eine Klage wäre gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Güterverkehr, zu richten und beim VG Köln, als dem örtlich zuständigen Gericht, zu erheben.
Gegen einen (Nacherhebungs-) Gebührenbescheid des Betreibers ist hingegen die Anfechtungsklage zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten gegeben. Über den Widerspruch im Vorverfahren entscheidet allerdings nicht der Betreiber, sondern nach § 8 Abs. 1 Satz 3 das BAG als Widerspruchsbehörde.
Verzichten Sie nicht auf Ihr Recht! Bedienen Sie sich der Hilfe eines kompetenten Verkehrsrechtsanwalts und nutzen Sie eine gute Vertretung.
Wir stehen Ihnen natürlich in solchen Angelegenheiten gerne zur Seite und übernehmen selbstverständlich Ihre Beratung und Ihre Vertretung gegenüber der Polizei, Behörden und Gerichten.
Wir nehmen selbstverständlich auch Termine für ortsfremde Rechtsanwaltskollegen vor den Gerichten in Köln wahr.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!
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