MIETRECHT

für Mieter      


In allen mietrechtlichen Fragen sind wir Ihr Gesprächspartner. Unsere anwaltliche Beratung ist, anders als bei interessengebundenen Vereinigungen, nicht mit dem Nachteil einer unter Umständen mehrjährigen Mitgliedschaft verbunden. Wir schätzen Ihre Erfolgsaussichten ein und nehmen ausschließlich Ihre Interessen wahr.


Angesichts einer Fülle von verschiedener Rechtsprechung zu diesem Thema ist anwaltlicher Rat gefragt. Sie wollen ja schließlich nicht viel Zeit und Geld investieren, wenn Sie zur Renovierung nicht verpflichtet sind. Auf der anderen Seite hat man auch nicht gerne einen kostenträchtigen Streit mit dem Vermieter, wenn man dann nachher im Unrecht ist. Hier helfen wir Ihnen gerne weiter.


Aber das sind nur einige Möglichkeiten, wie Sie - von uns beraten - eine ungerechtfertigte Kündigung unwirksam machen können.


Natürlich: Es gibt auch berechtigte Kündigungen. Zum Beispiel, wenn Sie die Miete einfach nicht mehr bezahlen.


Auch wenn Ihre Mietwohnung in Eigentum umgewandelt und dann verkauft wird, sind Kündigungsfristen zu beachten. Diese betragen 3,5 aber auch 10 Jahre.

Verzichten Sie nicht auf Ihr Recht! Nutzen Sie eine gute Vertretung.

Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!

 

 

 

    © Bister & Kollegen - RA Jörg Bister