MAHN- UND INKASSOWESEN

Forderungsmanagement / Inkasso


Wir wissen aber natürlich auch, dass Ihre Schuldner auch Ihre Kunden sind und behandeln Sie auf Ihren Wunsch entsprechend vorsichtig, damit sie Ihre Kunden bleiben.

 

Unsere Tätigkeit rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab, sofern keine anderweitige schriftliche (Rahmen-) Vereinbarung getroffen wurde. Die Gebühren sind günstiger als Sie denken. 

 

Wenn wir nach der ersten Mahnung beauftragt werden, stellt sich der Inkassoauftrag für Sie grundsätzlich besonders günstig dar. Denn in diesen Fällen haben Ihre Schuldener auch die durch unsere Inanspruchnahme entstehenden Kosten zu tragen. Unser Vergütungsanspruch stellt für Sie nämlich einen Schaden aus dem Verzug des Schuldners dar, der der Gegenseite mit unserem außergerichtlichen Mahnschreiben sofort in Rechnung gestellt wird.

 

Durch konsequentes und professionelles Mahn- und Inkassowesen aus anwaltlicher Hand können die Außenstände Ihres Unternehmens deutlich verringert werden. Durch die Auslagerung dieser Bereiche wird unnötig gebundene Arbeitskraft in Ihrem Unternehmen frei.

 

Wir bieten Ihnen folgende Leistungen an:

- anwaltliche Mahnschreiben

- Prüfung der Bonität Ihrer Vertragspartner/Kunden

- gerichtliches Mahnverfahren

- streitiges Gerichtsverfahren

- Zwangsvollstreckung, d.h. konsequente Beitreibung Ihrer Forderung

- Kostenkontrolle, auf Wunsch durch Vereinbarung eines monatlichen/jährlichen Pauschalpreises, klare  

  Vorabinformation über Verfahrenskosten bei gerichtlicher Geltendmachung

Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!

 

 

 

    © Bister & Kollegen - RA Jörg Bister