
ARBEITSRECHT
für Arbeitnehmer
Erst die Arbeit ... dann das Recht
Arbeiten, um zu leben - oder leben, um zu arbeiten? Der Arbeitsplatz jedenfalls sichert in aller Regel Ihre wirtschaftliche Existenz.
Doch immer nur auf den Chef hören? Unbefriedigende Arbeitsbedingungen? Der unerwartete Rausschmiss? Unzufrieden mit dem ausgestellten Zeugnis?
Keine Angst, Sie haben mehr Rechte als Sie wahrscheinlich denken. Die Anwälte der Kanzlei Bister & Kollegen kennen sich bestens im Arbeisrecht aus.
Sie sind Ihr kompetenter Berater in allen Fragen des Arbeitsrechts und damit zusammenhängenden Problemen.
Ihr Arbeitsverhältnis - vom Anfang bis zum Ende
Es beginnt bei Fragen des Inhalts und des Abschlusses des Arbeitsvertrags. Vor allem begleiten Wir beratend in allen Phasen und allen Problemkreisen des Arbeitsverhältnisses wie
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Probezeit,
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Versetzung, Höher- oder Herabstufung,
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Arbeitszeit, Überstunden und Mehrarbeit,
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Weihnachts- und Urlaubsgeld,
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Entlohnungsarten und Lohnzuschläge,
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Urlaub und Urlaubsentgelt,
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betriebliche Sozialleistungen
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Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Sicherung
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Kündigungsschutzklagen
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Berichtigung von Zeugnissen
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Ihrer Ansprüche auf Arbeitslosengeld.
Wir klären Sie auf, welche Rechte Sie selbst wahrnehmen müssen und welche Sie besser über Ihren Betriebsrat einfordern lassen.
Über das sinnvolle und richtige Vorgehen im Kündigungsfall sollten Sie daher unbedingt mit einem Anwalt sprechen.
Ist es zum Beispiel für Sie besser, um Ihren Arbeitsplatz vor den Arbeitsgerichten zu kämpfen oder ist es für Sie ratsamer, sich mit dem Arbeitgeber auf eine angemessene Abfindung zu einigen und so den Weg frei zu machen für die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz?
Fragen zum Arbeitsvertrag? Wir prüfen Ihren Arbeitsvertrag
Sie möchten den bestehenden oder zur Unterzeichnung vorgelegten Arbeitsvertrag auf Herz und Nieren prüfen lassen? Unsere Rechtsanwälte prüfen Ihren Arbeitsvertrag für Sie - zum günstigen Pauschalpreis in Höhe von 89,90 € inkl. MwSt.
Spezielle Fragen hinsichtlich des Arbeitsvertrages können Sie uns gesondert stellen - die Antworten hierauf sind im Preis enthalten.
Frust durch Frist
Auch Sie müssen Fristen einhalten: Sie haben drei Wochen für die Entscheidung, ob Sie gegen die Kündigung klagen wollen. Versäumen Sie diese Frist - die mit dem Zugang der Kündigung beginnt - läuft oft überhaupt nichts mehr. Trotzdem sollten Sie einen Anwalt auch dann nach Reparaturmöglichkeiten fragen.
Zum Anwalt - warum nicht gleich zum Kadi?
Kommen Sie nicht erst am letzten Tag der 3-Wochen-Frist zu uns, sondern machen Sie sich sofort auf den Weg.
Auch Prozesse vor dem Arbeitsgericht sind meist langwierig. In über 90 Prozent der Fälle enden sie mit einem gerichtlichen Vergleich: Das Arbeitsverhältnis wird gegen Zahlung einer Abfindung an Sie beendet.
Deshalb gilt hier ganz besonders: Zeit ist Geld. Je früher Sie unsere Kanzlei aufsuchen, um so eher können wir mit Ihrem Arbeitgeber Verbindung aufnehmen, um mit ihm über eine außergerichtliche Einigung zu verhandeln.
Ein von uns zügig vermittelter Aufhebungsvertrag erspart Ihnen persönliche und finanzielle Belastungen.
Warum gleich zum Anwalt und nicht zu Anderen?
Nur der Anwalt dient ausschließlich - im Rahmen der Rechtsordnung - Ihren Interessen. Im Gegensatz zu vielen anderen Beratern sind Anwälte unabhängig, zur Verschwiegenheit verpflichtet und stehen ausschließlich auf Ihrer Seite.
Die Beratung durch einen Anwalt ist auch nicht mit dem Nachteil einer unter Umständen mehrjährigen Mitgliedschaft in einer Organisation verbunden. Klar, dass er mit Verbänden gut zusammen arbeitet, wenn es Ihnen nützt. Sein Ziel ist es, Ihre berechtigten Ansprüche durch zu setzen.
Abmahnung - was nun?
Sie kommt manchmal aus heiterem Himmel. Was hat sie zu bedeuten? Eine Abmahnung kann eine Kündigung vorbereiten. Darum Vorsicht. Ist die Abmahnung in Ihrem Fall gerechtfertigt? Wir klären Sie auf, ob und wie Sie sich wehren können.
Kündigung ... und tschüß?
Nicht unbedingt! Eine Kündigung ist nur aus ganz bestimmten im Gesetz festgelegten und durch die Rechtsprechung konkretisierten Gründen zulässig. Was das konkret bedeutet, können wir Ihnen sagen. Darüber hinaus gibt es viele rechtliche Hürden, an denen eine Kündigung des Arbeitgebers scheitern kann:
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Wurde Form und Frist der Kündigung gewahrt?
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Wurde der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört?
Daneben gibt es besonderen Kündigungsschutz wie z. B. für Schwangere, Mütter und Schwerbehinderte.
Apropos Aufhebungsvertrag...
... der wird Ihnen vielleicht auch vom Arbeitgeber anstelle einer Kündigung angeboten. Lassen Sie sich dann eine Überlegungsfrist einräumen und fragen Sie einen Anwalt. Das ist Ihr gutes Recht. Wir können prüfen, ob das von Ihrem Arbeitgeber einseitig aufgesetzte Vertragspapier keine vermeidbaren Nachteile - z. B. im Hinblick auf Ihr Arbeitslosengeld - für Sie enthält und wir können Sie entsprechend beraten.
Anwaltsvergütung ... wer soll das bezahlen?
Hier haben viele ein völlig falsches Bild: Fragen Sie uns gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Das ist für Sie ein Stück Sicherheit und für uns selbstverständlich. Ihr Anwalt sagt Ihnen außerdem, ob Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben.
Verzichten Sie nicht auf Ihr Recht! Nutzen Sie eine gute Vertretung.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.
| © Bister & Kollegen - RA Jörg Bister | ||
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