
ARBEITSRECHT
für Arbeitgeber
Was kann sich ein Arbeitnehmer nicht alles herausnehmen: Bummelei, nachlässige Arbeit, häufige Fehlzeiten! Dann die ewigen Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat. Und wenn einem mal der Kragen platzt - vor den Arbeitsgerichten bekommt der Arbeitnehmer sowieso Recht.
Dieses Szenario entspricht - zum Glück - nicht immer ganz der Realität. Neben seinen durchaus sinnvollen Pflichten hat der Arbeitgeber auch weitreichende Rechte gegenüber seinen Arbeitnehmern. Ihr Anwalt sichert Ihre Interessen, ganz in Ihrem Sinne, ab.
Kündigungen - gibt´s das noch?
Zweifellos erschwert das Kündigungsschutzgesetz eine arbeitgeberseitige Kündigung. Zulässig ist sie jedoch aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen. Wir kennen alle dafür notwendigen Voraussetzungen, genauso wie die wichtigen Gründe, die eine fristlose Kündigung erlauben.
Doch selbst wenn überzeugende Argumente vorliegen, kann eine gerechtfertigte Kündigung noch scheitern, wenn Sie falsch vorgehen. Wir achtet darauf, dass
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Sie Fristen einhalten,
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Sie korrekt, fundiert und umfassend abmahnen,
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Sie den Betriebsrat ordnungsgemäß anhören.
Sprechen Sie daher rechtzeitig vor einer Kündigung mit uns. Wir helfen Ihnen, Prozesse zu gewinnen, oder - was noch viel besser ist - sich die langsamen Mühlen der Arbeitsgerichte zu ersparen.
Apropos Aufhebungsvertrag
Papier ist geduldig - doch hält selbst ein vom Arbeitnehmer unterschriebenes Vertragspapier gerichtlicher Nachprüfung oft nicht stand, Fragen Sie uns - wir setzten unser Fachwissen und unsere Erfahrung dafür ein, Aufhebungsverträge wasserdicht abzuschließen.
Warum gleich zum Anwalt und nicht zu Anderen?
Ist der Aufwand denn gerechtfertigt, sich extra einen Anwalt zu leisten? Ja, denn nur ein Anwalt dient ausschließlich - im Rahmen der Rechtsordnung - Ihren Interessen.
Im Gegenzug zu vielen anderen Beratern sind Anwälte unabhängig, zur Verschwiegenheit verpflichtet und stehen ausschließlich auf Ihrer Seite. Die Beratung durch einen Anwalt ist auch nicht mit dem Nachteil einer unter Umständen mehrjährigen Mitgliedschaft in einer Organisation verbunden.
Klar, dass er mit Verbänden gut zusammen arbeitet, wenn es Ihnen nützt. Sein Ziel ist es, Ihre berechtigten Ansprüche durch zu setzen.
Anwaltsvergütung ... wer soll das bezahlen?
Hier haben viele ein völlig falsches Bild. Fragen Sie uns gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Das ist für Sie ein Stück Sicherheit und für uns selbstverständlich.
Außerdem: Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, braucht sich um die anfallenden Kosten meist überhaupt keine Gedanken zu machen.
Verzichten Sie nicht auf Ihr Recht! Nutzen Sie eine gute Vertretung.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!
| © Bister & Kollegen - RA Jörg Bister | ||
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