ARBEITSRECHT 

Allgemein

 

Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber umfassend in allen Bereichen des Arbeitsrechts, insbesondere bei Abmahnungen und Kündigungen.

 

In diesen Fällen vertreten wir Ihre Rechte kompetent, schnell und zuverlässig.

 

Eine Abmahnung geht im Regelfall einer Kündigung voraus, wenn das Arbeitsverhältnis aus verhaltensbedingten Gründen beendet werden soll. Wir beraten Arbeitgeber vor Aussprache von Kündigungen und vertreten Sie in gerichtlichen Auseinandersetzungen.

 

Wir gehen für Arbeitnehmer gegen Abmahnungen und Kündigungen vor und helfen im Streit um die Ausfertigung eines Arbeitszeugnisses. Wir beraten dabei, welche gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsmöglichkeiten sinnvoll sind, welche Abfindungshöhe zu erzielen ist, auf welche Weise Nachteile beim Arbeitslosengeld (Stichwort: Sperrzeit) vermieden werden können und welchen Anforderungen ein Zeugnis genügen muss.

 

Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht der Arbeitnehmer, das deren Schutz und einen gerechten Interessenausgleich zwischen ihnen und den Arbeitgebern bezweckt.

 

Das Arbeitsrecht ist nicht in einem zusammenfassenden Gesetz, sondern in zahlreichen Gesetzen geregelt. Ein Arbeitsgesetzbuch gibt es nicht. Die gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen zur Altersteilzeit, Kündigung, Sozialplan, Arbeitszeugnis sowie viele andere Fragen des Arbeitsrechts sind in verschiedenen Gesetzten enthalten. Lassen Sie sich durch die Besonderheiten des Arbeitsrechts nicht verunsichern.

 

Unsere Hinweise in den Rubriken „Arbeitsrecht für Arbeitnehmer" und „Arbeitsrecht für Arbeitgeber" erleichtern Ihnen den ersten Umgang mit vielfältigen arbeitsrechtlichen Ereignissen und Problemen wie z.B. einer Abmahnung, einer Kündigung, dem Kündigungsschutz, einem Aufhebungsvertrag, dem Mobbing oder einem Wettbewerbsverbot.

 

Verzichten Sie nicht auf Ihr Recht! Nutzen Sie eine gute Vertretung.

Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!

 

 

 

    © Bister & Kollegen - RA Jörg Bister