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Wir sind umgezogen!

Seit dem 01.12.2022 finden Sie uns in der

Rosastr. 42, 45130 Essen

Winterreifenpflicht

Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf nicht mit normale Reifen, sprich Sommerreifen gefahren werden, sondern nur mit Winterreifen, Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen, die typischerweise eine M+S-Kennzeichnung und/oder eine entsprechende Kennzeichnung mit dem „Three-Peak-Mountain-Snowflake“-Zeichen tragen.

Andernfalls riskiert man ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie die Eintragung von 1 Punkt im Fahreignungsregister. Bei einer Behinderung des Verkehrs infolge falscher Bereifung erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro und 1 Punkt.

Kommt es wegen der Benutzung von Sommerreifen zum Unfall, kann dies zur Leistungskürzung in der Kaskoversicherung und zur Mithaftung bei der Kfz-Haftpflichtversicherung führen.

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Das sagen unsere Kunden

  • "Eine sehr freundliche und kompetente telefonische Beratung von Hr. Bister. Empfehle ich gerne weiter! Dr. Grass"
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  • "Ein hervorragender Anwalt! Kompetent, schnell und ausgesprochen professionell. Ich kann Herrn Bister zu 100% weiterempfehlen."
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  • "Aus einer für mich ausweglosen Situation (Stadtverkehr angeblich mit 95 geblitzt worden) erzielte Herr Bister einen Freispruch. D. h. kein Fahrverbot, keine Punkte, kein Strafgeld. Unglaubliche Leistung. Herzlichen Dank. Sehr zu empfehlen."
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  • "Bei Jörg Bister sind wir als Fuhrparkmanager bestens aufgehoben. Wir bekommen absolute Topleistungen die auf einem hervorragenden Know How basieren."
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Über uns

Unser Team hat sich für Sie ausschließlich auf das Verkehrsrecht, Fuhrparkrecht, Versicherungsrecht und Reiserecht spezialisiert und das bereits seit 2005. Wir lieben gute Traditionen, z.B. Gewinnen! Unser Motto lautet daher auch Vorsprung durch Wissen

Kontakt

 BISTER BRUNKE Rechtsanwälte PartGmbB (ehem. Kanzlei Bister)

 Rosastr. 9, 45130 Essen

 Telefon: 0201 79 20 55

 mail[at]bbp-essen.de

 

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